'pyrus Werbeagentur – Allgemeine Geschäftsbedingungen 'pyrus Werbeagentur – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 13.01.16

01. Urheber- und Nutzungsrecht
02. Preise/Honorar
03. Zahlung
04. Zahlungsverzug
05. Eigentumsvorbehalt
06. Korrektur- und Produktionsüberwachung
07. Lieferung
08. Haftung
09. Konkurrenzausschluss
10. Schlussbestimmungen


01. Urheber- und Nutzungsrechte

  • Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Es bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt die ‘pyrus KG als Urheber oder Inhaber der Rechte dem Auftraggeber Verwertungs- oder Nutzungsrechte ein. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkleistungen) der ‘pyrus KG sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach dem Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne Zustimmung der ‘pyrus KG dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig. Die Werke der ‘pyrus KG dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) bedürfen der Einwilligung der ‘pyrus KG. Über den Umfang der Nutzung steht der ‘pyrus KG ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der ‘pyrus KG.
  • Originale sind, sobald der Auftaggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an die ‘pyrus KG zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch für die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Gegenstände und Zwischenprodukte, insbesonders Filme und Proofs etc., die auch dann unser Eigentum bleiben und nicht ausgeliefert werden, wenn sie gesondert berechnet werden. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
  • Sinngemäß gelten die voraus genannten Absätze auch für digital erstellte Daten. Die ‘pyrus KG ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die ‘pyrus KG dem Auftraggeber Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung weiter eingesetzt werden. Eine Änderung der Daten durch Dritte oder den Auftraggeber ist grundsätzlich ausgeschlossen und verletzt in jedem Fall die Urheberrechte der ‘pyrus KG.
  • Die ‘pyrus KG ist ausdrücklich berechtigt, auf den Vertragserzeugnissen des Auftraggebers in geeigneter Weise auf unsere Firma bzw. Copyright hinzuweisen. Ferner ist die ‘pyrus KG berechtigt, fertige Erzeugnisse zur Eigenwerbung zu verwenden und dabei auch den Namen und Schriftzug des Auftraggebers zu verwenden.
02. Preise/Honorar

  • Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese sind vom Auftraggeber zu tragen. Wurden keine Preise vereinbart, gilt unsere aktuelle Preisliste.
  • Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers sowie Autorkorrekturen werden diesem gemäß Preisliste berechnet.
  • Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster, Layout- und Satzkosten, Scankosten, Kosten für Fremddienstleistungen (Werbetexte etc.) sowie ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, sind von diesem auch dann zu tragen, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
03. Zahlung

  • Die Zahlung (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
  • Die Abrechnung erfolgt monatlich, spätestens jedoch nach Abschluss eines Auftrags. Rechnungen von Dritten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, können jederzeit mit dem Auftraggeber abgerechnet werden.
  • Der vereinbarte Preis gilt vom Tage des Vertragsschlusses an 4 Monate. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als 4 Monaten sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung, Herstellung, Lieferung etc. eingetretenKGstensteigerungen, einschließlich der durch Gesetzesänderung bedingten (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer), durch Preiserhöhungen in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Preises, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht.
  • Der Auftraggeber kann wegen einer Gegenforderung, die nicht unstreitig ist oder nicht von uns anerkannt ist oder nicht rechtskräftig festgestellt ist, nicht gegenüber seiner Zahlungsverpflichtung aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB ist er insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  • Beim Rücktritt vom Vertrag werden alle bisher erbrachten Leistungen berechnet. Ebenso diKGsten, die durch Dienstleistungen von Dritten entstanden sind oder zum Zeitpunkt des Rücktritts entstehen. Weitergehende Ansprüche, insbesonders auch auf Ersatzanspruch des entgangenen Gewinns oder sonstiger Vermögensschäden, behalten wir uns vor.
04. Zahlungsverzug

  • Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so können wir Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller noch offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Auftraggeber trotz Eintritts des Verzuges keine Zahlung leistet.
  • Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in der nach § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB angeordneten Höhe zu entrichten. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
05. Eigentumsvorbehalt

  • Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung aller unserer aus der Lieferung resultierenden Forderungen unser Eigentum.
06. Korrektur- und Produktionsüberwachung

  • Vor Produktionsbeginn sind der ‘pyrus KG Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktion wird von der ‘pyrus KG nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist die ‘pyrus KG ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen. Vor der Vervielfältigung/Drucklegung geht dem Auftraggeber ein Korrekturabzug/ Proof/Muster zu. Erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber beginnt die Produktion. Wird im Einzelfall die Erteilung der Freigabe zur Produktion/Veröffentlichung ganz oder teilweise auf die ‘pyrus KG übertragen, bleibt die Haftung dennoch beim Auftraggeber.
07. Lieferung

  • Versandweg und -mittel sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, unserer Wahl überlassen.
  • Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Firmengelände verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über
  • Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie durch uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Der in unserer Auftragsbestätigung üblicherweise genannte voraussichtliche Liefertermin, stellt keine Vereinbarung in diesem Sinne dar. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die der ‘pyrus KG die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesonders Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, technische Probleme, der Ausfall der Kommunikationsnetze usw., auch bei Lieferanten oder Unterauftragnehmer - hat die ‘pyrus KG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen die ‘pyrus KG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben bzw. berechtigt im Extremfall auch zum Rücktritt vom Vertrag. Es besteht hierbei kein Anspruch auf Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn.
  • Bei Vorliegen von durch uns zu vertretenen Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 3 Wochen festgelegt, die mit dem Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt. Geraten wir danach in Verzug, so ist unsere Schadenersatzpflicht auf einen Betrag in Höhe des Auftragswertes beschränkt.
  • Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, uns entstandene Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der bestellten Waren in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
08. Haftung

  • Die ‘pyrus KG haftet - sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft - gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für alle Erfüllungs- und Handlungsgehilfen. Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
  • Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die ‘pyrus KG gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die ‘pyrus KG kein Auswahlverschulden trifft. Die ‘pyrus KG tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
  • Sofern die ‘pyrus KG selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der ‘pyrus KG zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
  • Der Auftraggeber stellt die ‘pyrus KG von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die ‘pyrus KG stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt diKGsten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
  • Bei zur Verfügung gestellten Daten und Vorlagen etc., gehen wir davon aus, dass wir diese verwenden dürfen und der Auftraggeber über die Nutzungsrechte sowie über das Recht zur Weitergabe der entsprechenden Nutzungsrechte verfügt.
  • Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen (auch Proof, Korrekturausdrucke, Muster etc.) durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der ‘pyrus KG.
  • Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragunsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die ‘pyrus KG nicht.
  • Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass aus technischen Gründen visuelle und farbliche Abweichungen zwischen dem digitalen Datenbestand, übermittelten Korrekturabzügen und den nach Druckreiferklärung erstellten Endprodukten bestehen. Auf derartige Abweichungen können Beanstandungen des Auftraggebers nicht gestützt werden. Auch Farbabweichungen innerhalb der Produktion bzw. auch bei Folgeauflagen können aus material- und drucktechnischen Gründen nicht verhindert werden, ebenso Abweichungen zwischen Andruck und Auflagendruck, und berechtigen daher ebenfalls nicht zu Beanstandungen. Je nach Druckverfahren und Auflage sind auch innerhalb einer Auflage Schwankungen in Qualität und Farbigkeit normal.
  • Die genannten Einschränkungen gelten sinngemäß auch für Abweichungen des Produkts bzw. Druckmediums in Farbe, Struktur, Funktion, Haptik, sowie Beschaffenheit, auch wenn dieses bemustert wurde.
  • Aus drucktechnischen Gründen kann eine Schwankung in der Höhe der gedruckten Auflage nicht verhindert werden. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
  • Wir haften nicht, wenn der Auftraggeber, egal aus welchen Gründen, insbesonders aus Branchen- bzw. Standesspezifischen Gründen, die von uns erstellten Produkte nicht nutzt oder ihm die Nutzung untersagt wird. Die einschlägigen Rechtsbestimmungen sind vom Auftraggeber zu klären.
  • Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf den Auftragswert begrenzt.
09. Lieferung

  • Die ‘pyrus KG unterliegt keinem Konkurrenzausschluss.
10. Schlussbestimmungen

  • Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
  • Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
  • Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  • Erfüllungsort ist der Firmensitz; Gerichtsstand ist Ulm.

Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF
Stand: 13.01.16 – 463 KB

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